Ein Sozialstaat, der sich selbst nicht mehr versteht

Die Bundesregierung hat im Januar 2026 den Abschlussbericht der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) vorgelegt – ein 50-seitiges Dokument mit 26 Empfehlungen, das den deutschen Sozialstaat grundlegend umbauen soll. Das klingt erst einmal gut: Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung, einfachere Anträge. Wer würde da Nein sagen?

Aber wer genau hinschaut – und ich habe genau hingeschaut – erkennt: Hinter der Fassade der Modernisierung verbergen sich Weichenstellungen, die für Millionen Menschen in diesem Land spürbare Konsequenzen haben werden. Nicht alle davon sind positiv.

Als jemand, der beruflich mit Daten und Systemen arbeitet und gleichzeitig als Gewerkschafter die Realität der Arbeitswelt kennt, möchte ich diesen Bericht aus einer Perspektive beleuchten, die in der politischen Debatte oft zu kurz kommt: der Perspektive derer, die tatsächlich auf den Sozialstaat angewiesen sind.

Was die Kommission vorschlägt – ein Überblick

Erstens: Neusystematisierung der Sozialleistungen. SGB II (Bürgergeld künftig Grundsicherungsgeld), SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld und Kinderzuschlag sollen in einem einzigen Leistungsgesetz zusammengeführt werden. Das soll Übersichtlichkeit schaffen und Systemwechsel vermeiden.

Zweitens: Veränderung der Erwerbsanreize. Wer wenig verdient, soll künftig mehr von seinem Einkommen auf den Sozialleistungsbezug angerechnet bekommen. Wer mehr verdient, behält dagegen mehr. Der bisherige Grundfreibetrag von 100 Euro wird auf 50 Euro halbiert.

Drittens: Rechtsvereinfachung. Einheitliche Einkommensbegriffe, weniger Nachweispflichten, längere Bewilligungszeiträume und mehr Pauschalen statt Einzelfallprüfungen.

Viertens: Digitalisierung. Ein zentrales Sozialportal, KI-gestützte Antragsbearbeitung, automatisierter Datenaustausch zwischen Behörden und eine einheitliche IT-Infrastruktur für die gesamte Sozialverwaltung.

Was begrüßenswert ist – und warum wir trotzdem wachsam sein müssen

Einiges an diesem Bericht verdient Anerkennung. Die Zusammenlegung der Leistungssysteme ist überfällig. Wer heute zwischen Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld hin- und hergeschoben wird, kennt das Gefühl: Man wird von einer Behörde zur nächsten geschickt, muss dieselben Unterlagen dreimal einreichen und wartet wochenlang auf Bescheide. Die Vision einer einzigen Anlaufstelle mit digitaler Antragstellung ist grundsätzlich richtig.

Auch die Forderung nach Kindergeld ohne Antrag (Empfehlung 11) ist ein Schritt, den wir als Linke seit Jahren fordern. Warum müssen Eltern überhaupt beantragen, was ihnen zusteht? Das gleiche Prinzip sollte für alle Sozialleistungen gelten: Wer Anspruch hat, soll automatisch bekommen, was ihm oder ihr zusteht.

Und ja: Ein digitaler Sozialstaat kann vieles besser machen. Wenn Daten zwischen Behörden fließen können, entfallen unnötige Nachweispflichten. Wenn KI Routinefälle bearbeitet, haben Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mehr Zeit für die Menschen, die persönliche Beratung brauchen.

Die Schattenseiten: Wo die Reform gefährlich wird

1. Minijob-Falle wird verstärkt statt abgebaut

Die Kommission schlägt vor, kleine Einkommen stärker auf Sozialleistungen anzurechnen und höhere Einkommen weniger stark. Das klingt nach „arbeiten soll sich lohnen“ – aber die Rechnung geht für viele nicht auf.

Wer heute in einem Minijob 556 Euro verdient und ergänzend Grundsicherung bezieht, behält nach dem bisherigen System einen Freibetrag von 100 Euro plus 20 Prozent des restlichen Einkommens. Die Kommission fordert nun qualitativ eine deutlich stärkere Anrechnung geringer Einkommen. Übersetzt man diese Logik in konkrete Modellrechnungen, droht eine Halbierung des Freibetrags auf beispielsweise 50 Euro. Die Transferentzugsrate würde im Bereich bis zur Geringfügigkeitsgrenze auf schätzungsweise 80 bis 90 Prozent ansteigen. Das hieße in der Praxis: Von jedem zusätzlich verdienten Euro blieben faktisch nur noch 10 bis 20 Cent.

Die Kommission erwähnt zwar selbst, dass Minijobs problematische Anreize setzen – handelt aber nicht. Statt die Minijob-Regelung grundlegend zu reformieren und eine Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro einzuführen, wird nur ein „Hinweis“ formuliert. Das ist politische Feigheit.

2. EU-Arbeitnehmer:innen unter Generalverdacht

Empfehlung 5 hat es in sich: Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, den Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger an eine „vollzeitnahe Beschäftigung“ und eine „Mindestbeschäftigungsdauer“ zu knüpfen. Das ist eine Politik der Abschreckung und Ausgrenzung, die europäische Solidarität mit Füßen tritt.

Wer in Deutschland arbeitet – egal ob Vollzeit oder Teilzeit – trägt zur Wirtschaft bei und hat ein Recht auf soziale Absicherung. Die Suggestion, EU-Arbeitsmigration führe zu „Fehlanreizen“, bedient rechtspopulistische Narrative und lenkt von den eigentlichen Problemen ab: Lohndumping, fehlende Tarifbindung und die Ausbeutung migrantischer Arbeitskräfte.

3. Digitalisierung ohne Schutzschirm

Die Kommission empfiehlt „weitgehend automatisierte Verwaltungsverfahren“ mit KI-Unterstützung (Empfehlung 23). Als Data Scientist weiß ich: Automatisierung kann Prozesse beschleunigen. Aber sie kann auch diskriminieren, wenn die zugrundeliegenden Daten oder Algorithmen verzerrt sind.

Was passiert, wenn ein Algorithmus entscheidet, dass jemand „nicht erwerbsfähig“ ist? Was passiert, wenn automatisierte Plausibilitätsprüfungen zu Unrecht Leistungen verweigern? Die Kommission fordert, das Vier-Augen-Prinzip einzuschränken – also genau jenen Kontrollmechanismus, der Bürgerinnen und Bürger vor Fehlentscheidungen schützt.

Wir brauchen Digitalisierung im Sozialstaat – aber mit Transparenz, mit Widerspruchsmöglichkeiten und mit menschlicher Aufsicht. Nicht als Rationalisierungsinstrument, sondern als Werkzeug im Dienst der Menschen.

4. Pauschalierung: Einfach ist nicht immer gerecht

Pauschalen klingen praktisch – weniger Nachweise, schnellere Bearbeitung. Aber was passiert mit Menschen, deren tatsächliche Kosten höher sind als die Pauschale? Wer in einer Region mit hohen Heizkosten lebt oder besondere Bedarfe hat, fällt durch das Raster. Das Existenzminimum ist ein individuelles Recht – es lässt sich nicht pauschalieren, ohne dass Menschen zu kurz kommen.

Was das für Sachsen-Anhalt und den Burgenlandkreis bedeutet

Sachsen-Anhalt ist eines der Bundesländer mit dem höchsten Anteil an Sozialleistungsempfängern. Im Burgenlandkreis sind die Herausforderungen besonders spürbar: niedrige Löhne, wenig Industriearbeitsplätze, schlechte ÖPNV-Anbindung, und eine Verwaltung, die bereits jetzt am Limit arbeitet.

Die Zusammenlegung der Leistungssysteme könnte hier tatsächlich helfen – wenn sie richtig umgesetzt wird. Aber „richtig“ heißt: mit ausreichend Personal, mit physischen Anlaufstellen vor Ort und nicht nur mit einem digitalen Portal, das viele Menschen im ländlichen Raum gar nicht nutzen können.

Die Kommission empfiehlt zwar „gebundelte Erstanlaufstellen“ (Empfehlung 3) – aber unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt. In Zeiten leerer Kommunalkassen heißt das in der Praxis oft: schöne Worte, keine Mittel.

Was stattdessen nötig wäre: Eine linke Sozialstaatsreform

Ja, der Sozialstaat muss modernisiert werden. Aber nicht auf Kosten derer, die ihn am meisten brauchen. Eine linke Sozialstaatsreform würde bedeuten:

• Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro – Schluss mit der Minijob-Falle.

• Sanktionsfreie Grundsicherung – niemand darf unter das Existenzminimum gedrückt werden.

• Digitalisierung mit Transparenz – offene Algorithmen, unabhängige Prüfung, Recht auf menschliche Entscheidung.

• Physische Anlaufstellen in jeder Kommune – verbindlich finanziert, nicht als freiwillige Leistung.

• Proaktiver Sozialstaat – wer Anspruch hat, wird informiert und erhält automatisch. Nicht umgekehrt.

• Finanzierung durch gerechte Steuerpolitik – Vermögensteuer und Millionärssteuer statt Kürzungen bei den Ärmsten.

Fazit: Wachsam bleiben

Die Kommission zur Sozialstaatsreform legt ein ambitioniertes Papier vor, das an vielen Stellen die richtigen Probleme benennt. Aber sie zieht nicht immer die richtigen Schlüsse. Wo Vereinfachung draufsteht, steckt manchmal Kürzung drin. Wo Digitalisierung draufsteht, fehlt der Datenschutz. Und wo „Erwerbsanreize“ draufsteht, wird die Daumenschraube für Geringverdiener angezogen.

Wir werden diesen Prozess kritisch begleiten – im Landtag, in den Kommunen und auf der Straße. Denn der Sozialstaat gehört nicht der Regierung. Er gehört uns allen.

– Michael Scholz, Direktkandidat Die Linke, Wahlkreis 40 (Burgenlandkreis)